A-cappella-Projektchor
Aktuelles Projekt:
Nordische Chormusik
Arbeitsphase 1: 18. bis 22. Januar 2023 in der Bay. Musikakademie in Marktoberdorf
Arbeitsphase 2: 29. März bis 2. April 2023 in der Bay. Musikakademie in Hammelburg
Kurze Arbeitsphase mit Wiederholungskonzert: 28. April bis 1. Mai 2023, Berlin + Potsdam
Unser Projekt 2023 wird Chormusik aus den skandinavischen Ländern und dem Baltikum beinhalten.
Auszug aus dem geplanten ...
*) Ob das angegebene Programm tatsächlich einstudiert werden kann, hängt von den Anmeldungen ab.
Beide Arbeitsphasen im Januar und im April 2023 werden wir in Bayerischen Musikakademien durchführen können:
Die Anreise am Mittwoch ist jeweils ab 16 Uhr möglich; die Arbeitsphase
beginnt mit dem gemeinsamen Abendessen um 18 Uhr. Die Arbeitsphase 1
endet am Sonntag nach dem Mittagessen; am Ende der Arbeitsphase 2 reisen
wir nach dem Frühstück am Sonntag ab.
Davon abweichende An- oder Abreisezeiten sind leider nicht möglich.
Kosten je Arbeitsphase den Bay. Musikakademien
Enthalten sind je Arbeitsphase:
Kosten für das Wiederholungskonzert
Anmelde- und Zahlungsmodalitäten:
Um unsere Kurse gut planen zu können, erbitten wir eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Die Anmeldung
ist hier möglich.
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Anerkennung der Anmelde-, Teilnahme- und Stornobedingungen,
insbesondere auch des Haftungsausschlusses.
Über die Zulassung entscheiden das Anmeldedatum sowie das Stimmfach. Wie
jeder Chor haben wir noch nie einen Tenor abweisen müssen; bei anderen
Stimmen kann es aber leider passieren, dass es nicht gleich beim
ersten Mal klappt... Also: ein Recht auf Zulassung besteht leider nicht.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene
Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen, Gebäuden
und sonstigem Eigentum, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig von den Mitarbeitern des Kurses verursacht wurden. Von der
Haftung ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden an Personen und Sachen,
die durch andere Kursteilnehmer verursacht wurden.
Die Teilnehmer/innen befolgen
eigenverantwortlich die Hausordnung und AGBs des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Alle Teilnehmenden erklären sich mit den zum Zeitpunkt der Arbeitsphasen
und des Wiederholungskonzerts geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sowie Auflagen (z.B. m
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) einverstanden.
Soweit sich daraus Teilnahmebeschränkungen (z.B. es ist nur die Teilnahme von Geimpften/Genesenen
zulässig) ergeben, tragen die Teilnehmenden das sich daraus ergebende Stornokostenrisiko selbst.